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§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

 

Engmaschige Begleitung für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen

 

Die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist eine besonders intensive Betreuung für Kinder und Jugendliche in krisenhaften Lebenssituationen. Ziel ist die Abwendung von Gefahren wie Delinquenz, selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten und die Stabilisierung der Lebenssituation, wenn bisherige Hilfsangebote nicht angenommen werden.

 

Diese Hilfeform ähnelt der Erziehungsbeistandschaft, bietet jedoch eine engere Betreuung durch pädagogische Fachkräfte. Besonders bei besonderen Unterstützungsbedarfen werden sonderpädagogische Fachkräfte eingesetzt, z. B. bei Autismus-Spektrum-Störungen, FASD oder Intelligenzminderung, um die Integration in Schule, Familie und Gesellschaft zu fördern.

 

Schulbegleitung und spezialisierte Fachkräfte

 

Unter §35 SGB VIII ermöglicht die Hilfe auch den Einsatz von qualifizierten Schulbegleiter*innen, darunter Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Heilpädagoginnen und Sonderpädagoginnen mit Zusatzqualifikationen. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen, damit diese eine angemessene Schulbildung erhalten.

 

Die Hauptaufgaben umfassen:

  • Unterstützung bei fehlenden sozialen Kompetenzen oder hoher Ablenkbarkeit

  • Gefahrenprävention bei herausforderndem Verhalten

  • Strukturierung des Alltags bei psychischen Symptomen

  • Begleitung bei emotionaler Labilität und depressiven Symptomen

Mit dieser intensiven sozialpädagogischen Einzelfallhilfe erhalten junge Menschen die nötige Unterstützung, um Lebenskrisen zu bewältigen, soziale Kompetenzen zu stärken und langfristig selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.