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§ 27 (3) Aufsuchende Familientherapie

Aufsuchende Familientherapie

 

Besondere Unterstützung, wo Familie lebt


Wir bieten familientherapeutische Interventionen für Familien, die einen therapeutischen Bedarf haben, der über die Leistungen der Sozialpädagogische Familienhilfe oder dem Erziehungsbeistand hinausgeht.  Die aufsuchende Familientherapie kann sowohl zusätzlich zu einer laufenden Hilfe als auch als eigenständige Maßnahme durchgeführt werden.

 

Ablauf und Methodik

 

Je nach Familiensituation finden etwa 14-tägige therapeutische Sitzungen statt, in der Regel aufsuchend. Ort, Setting, Frequenz und Inhalte werden flexibel an den individuellen Bedarf der Familie angepasst. Die Gespräche können sowohl mit Einzelpersonen als auch im Familiensetting erfolgen.
Die Maßnahme ist zeitlich befristet und erstreckt sich in der Regel über 6 bis 12 Monate.
 

Für wen eignet sich die aufsuchende Familientherapie?
Unsere Hilfeform ist ideal für Familien oder Elternteile, die therapeutische Unterstützung benötigen, jedoch keine Praxis aufsuchen können, beispielsweise weil:

  • die Hemmung, ein Angebot anzunehmen, zu hoch ist,

  • Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist,

  • die Klienten wenig strukturiert sind,

  •  keine örtliche Therapiemöglichkeit besteht,

  •  die Teilnahme nur zu Hause möglich ist,

  •  oder es in externen Therapien zu Abbrüchen oder Vermeidungsverhalten gekommen ist.

Da wir niedrigschwellig und flexibel arbeiten, ist nur ein geringes Maß an Therapiemotivation erforderlich.

 

Ziele der Familientherapie

 

Die aufsuchende Familientherapie verfolgt mehrere Zielsetzungen:

  •  Aufarbeitung belastender Ereignisse in der Familiengeschichte

  •  Analyse von Hintergründen aktueller Problemlagen

  •  Gemeinsames Erarbeiten von Konfliktlösungen innerhalb des Familienverbunds

  •  Förderung der Motivation für externe, kassenärztlich finanzierte Therapieangebote

  •  Vermeidung von Fremdunterbringung und frühzeitiges Abfangen von Krisen

Ein weiteres mögliches Ziel ist ein Clearing der aktuellen Familiensituation. Hierbei werden in der Regel fünf Sitzungen durchgeführt, anschließend erfolgt ein Bericht an das Jugendamt mit Handlungsempfehlungen.